Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Eine Person, die durch einen Verwaltungsakt geschädigt wird, beantragt dessen Überprüfung oder Aufhebung. Eine solche Anfechtung erfolgt vor dem Verwaltungsgericht, vor allem durch eine Berufung beim TAR (Regionales Verwaltungsgericht) oder beim Staatsrat in der Berufung. Als Gründe für die Anfechtung kommen u. a. Überschreitung der Befugnisse, Unzuständigkeit oder Rechtsverstöße in Betracht. Ziel ist es, Fehler oder Missstände in der öffentlichen Verwaltung zu korrigieren und den Schutz der Bürgerrechte zu gewährleisten, aber es gelten strenge Fristen.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00