Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Die Haftung der öffentlichen Verwaltungen betrifft die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen, für Schäden aufzukommen, die durch rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen bei der Ausübung ihrer Aufgaben verursacht wurden.
- Zivilrechtliche Haftung: Tritt ein, wenn eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung der öffentlichen Verwaltung Bürgern oder Unternehmen einen ungerechtfertigten Schaden zufügt, für den diese Schadenersatz verlangen können.
- Verwaltungs- und Rechnungslegungshaftung: Betrifft Beamte und Angestellte der öffentlichen Verwaltung, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit einen fiskalischen Schaden verursachen, d. h. einen wirtschaftlichen Schaden für die öffentlichen Finanzen.
- Haftung für Verzögerungen: Die öff. Verw. haftet für Schäden, die durch ungerechtfertigte Verzögerungen beim Abschluss eines Verwaltungsverfahrens entstehen und zu wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Schäden führen.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00