Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Wir kennen uns aus im Planungsdschungel.
Wir verfügen über ein hohes Maß an Erfahrung in der Urbanistik in Südtirol aufgrund unseres umfangreichen Kontakts mit dem Thema in der Praxis und unserer Kenntnis der Provinz.
Die wichtigste Gesetzgebung für die Urbanistik in Südtirol ist das Landesgesetz Nr. 9 von 2018.
Die wichtigsten Planungsinstrumente sind der Landschaftsplan der Provinz (PPP), die kommunalen Stadtpläne (PCU) und der Umsetzungsplan. Einer der wichtigsten Aspekte der Raumplanungsvorschriften in Südtirol ist der strenge Schutz der alpinen Landschaft mit besonderem Augenmerk auf Gebiete von natürlichem und kulturhistorischem Wert. Die Landschaftsplanung ist in die Urbanistik integriert, um eine ausgewogene Entwicklung zu gewährleisten, die den ästhetischen und ökologischen Wert des Gebiets nicht beeinträchtigt.
Die Vorschriften bieten Anreize für die Sanierung des vorhandenen Gebäudebestands und die Verdichtung der Siedlungen, um die Zersiedelung zu verringern und die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern. Renovierungen müssen hohe Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit erfüllen. Für landwirtschaftliche Gebiete gelten strenge Baubeschränkungen , um die Berglandwirtschaft und die Waldgebiete zu erhalten. Der Bau neuer Gebäude in diesen Gebieten ist generell verboten, außer in besonderen Fällen wie dem Bau von Einrichtungen für landwirtschaftliche Aktivitäten oder ländlichen Tourismus. Bei baulichen Eingriffen müssen bestimmte Auflagen beachtet werden, zu denen oft auch Verpflichtungen zur Landschaftspflege und ökologischen Nachhaltigkeit gehören.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00