Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Alles rund um landwirtschaftliche Flächen, das geschlossene Gehöft, das Grundbuch und die Übertragung von landwirtschaftlichem Eigentum.
Das Agrarrecht regelt die landwirtschaftlichen Tätigkeiten und die daran beteiligten Berufsgruppen (Landwirte, Pächter, Siedler usw.) sowie die Eigentums- und Besitzformen von landwirtschaftlichen Flächen.
Der geschlossene Hof ist ein typisches Südtiroler Rechtsinstitut, das durch das Landesgesetz Nr. 17 aus dem Jahr 2001 geregelt wird. Darin ist festgelegt, dass ein landwirtschaftlicher Hof ungeteilt bleiben und als Ganzes an einen einzigen Erben vererbt werden muss, um eine Zersplitterung des landwirtschaftlichen Eigentums zu vermeiden. Das Gesetz legt strenge Kriterien für die Bestimmung des Erben fest und enthält genaue Regeln für die Verwaltung des geschlossenen Gehöfts, seinen eventuellen Verkauf und den Schutz der Rechte der anderen Erben, die in Geld, nicht aber mit einem Teil des Gehöfts selbst entschädigt werden müssen. Die Veräußerung oder Teilung von geschlossenen Höfen muss von der zuständigen Provinzbehörde genehmigt werden. Die Hauptschwierigkeiten betreffen die wirtschaftliche Bewertung des Hofes, die Entschädigung von Nicht-Erben und den Umgang mit Familienstreitigkeiten, die bei der Nachfolge oder der Verwaltung des Hofes auftreten können.
Das Grundbuch ist ein für die Provinzen Bozen und Trient typisches öffentliches Immobilienregister, das die Öffentlichkeit, Sicherheit und Bestimmtheit von Immobilienrechten gewährleisten soll. Das Gesetz sieht vor, dass alle Urkunden, die sich auf Immobilien beziehen (Käufe, Verkäufe, Erbschaften, Dienstbarkeitsvereinbarungen usw.), eingetragen werden müssen, um rechtswirksam zu sein.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00