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Zivilrecht

Eigentumsschutz | Besitzschutz

Der Schutz des Eigentums bezieht sich auf die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Recht einer natürlichen oder juristischen Person schützen sollen, ihr Eigentum zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. In dieser Hinsicht ist es das Recht, das die Grenzen und Methoden der Ausübung von Eigentum/Besitz festlegt. Es gibt verschiedene Schutzinstrumente, wie z. B. die Herausgabeklage, die es dem Eigentümer ermöglicht, Eigentum von denjenigen zurückzufordern, die es ohne Titel besitzen. Weitere Instrumente sind die Eigentumsfreiheitsklage gegen die Beeinträchtigung von Eigentumsrechten und die Unterlassungsklage gegen Störungen.

Das Zivilgesetzbuch regelt im dritten Buch alle dinglichen Rechte, d. h. Rechte, die dem Eigentümer eine direkte und unmittelbare Verfügungsgewalt über eine Sache geben. Es befasst sich mit dem Eigentum, den Modalitäten seines Erwerbs, der Gütergemeinschaft, dem Wohnungseigentum, der Dienstbarkeit, dem Fruchtgenuss, dem Nutzungsrecht, der Bewohnung, der Erbpacht, dem Oberflächenrecht und dem Besitz.

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