Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und legt die Pflichten beider Parteien fest. Es regelt Arbeitsverträge, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Arbeitszeiten, Entlassung und Sicherheit am Arbeitsplatz. Es umfasst auch das Gewerkschaftsrecht, das die Organisationsfreiheit und die gewerkschaftliche Tätigkeit schützt. Das Arbeitsrecht zielt darauf ab, ein Gleichgewicht zwischen den Schutzbedürfnissen des Arbeitnehmers, der als „schwache“ Partei in der Beziehung angesehen wird, und den organisatorischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen des Arbeitgebers zu gewährleisten. In dieser Hinsicht regelt es die verschiedenen Arten von Arbeit, wie z. B. nichtselbstständige, selbstständige oder kontinuierliche und koordinierte Zusammenarbeit.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00