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Schadensersatz bei Vertragsbruch oder unerlaubten Handlungen, Verkehrsunfällen, beruflichem Fehlverhalten und Versicherungsstreitigkeiten.
Der Schadensersatz in Italien wird durch das Zivilgesetzbuch geregelt, das die Verpflichtung vorsieht, Schäden zu ersetzen, die anderen zu Unrecht zugefügt wurden. Dies gilt entweder für unerlaubte Handlungen (Art. 2043 Zivilgesetzbuch), d.h. jedes rechtswidrige Verhalten, das einem anderen einen ungerechtfertigten Schaden zufügt, oder für Vertragsbruch (Art. 1218 Zivilgesetzbuch), d.h. immer dann, wenn jemand eine vertraglich übernommene Verpflichtung nicht erfüllt. Die Entschädigung kann sich auf Vermögensschäden, wie z.B. wirtschaftliche Verluste, und Nichtvermögensschäden, wie z.B. moralische oder biologische Schäden, beziehen. Die Bestimmung der Entschädigung hängt von der Bewertung der Schwere des Schadens und dem Grad der Verantwortung der Person ab, die ihn verursacht hat.
Die Berufshaftung bezieht sich auf die Verpflichtung der Angehörigen von freien Berufen, ihre Tätigkeit mit Sorgfalt, Geschick und Umsicht auszuüben; ein Fehler oder eine Fahrlässigkeit ihrerseits kann zu einer Entschädigung für Schäden an Kunden oder Dritten führen. Sie wird durch spezifische Branchenvorschriften geregelt, die je nach Berufsgruppe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure) unterschiedlich sind, sowie durch das Zivilgesetzbuch, insbesondere die Artikel 1176 und 2236, die die Haftung für leichte oder grobe Fahrlässigkeit regeln. Für viele Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung obligatorisch, um eine Deckung für verursachte Schäden zu gewährleisten.
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherern, Versicherten und geschädigten Dritten und wird durch das Gesetzbuch über Privatversicherungen (Gesetzesdekret 209/2005) bestimmt. Dieses Gesetz betrifft den Abschluss und die Ausführung von Versicherungsverträgen, die Rechte und Pflichten der Parteien sowie die Modalitäten der Entschädigung für Schäden, die durch die Policen abgedeckt sind. Schwierigkeiten in diesem Bereich ergeben sich aus der Auslegung von Vertragsklauseln und der Beurteilung von Schadensfällen, die häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind.
Streitigkeiten werden durch Schlichtung, Schiedsverfahren oder vor Gericht beigelegt und erfordern oft Experten, um Schadenersatz und Haftung zu beurteilen.
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