Via dei Cappuccini 8, Bolzano, 39100
Lu. - Gio. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Ve. 09.00 - 13.00

Die schnelle außergerichtliche Art, einen Streit zu schlichten.
Die Mediation ist eine alternative Methode der Streitbeilegung, bei der eine neutrale dritte Partei, der Mediator, den Parteien hilft, eine gütliche Einigung zu erzielen. Es handelt sich um ein freiwilliges, vertrauliches und flexibles Verfahren, das im Gegensatz zu traditionellen Methoden wie dem Gerichtsverfahren eine schnellere und oft kostengünstigere Lösung bietet.
Die Mediation ist ein Instrument zur Streitbeilegung, bei dem ein unparteiischer Mediator den Dialog zwischen den Konfliktparteien fördert, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. In Italien wird die Mediation durch das Gesetzesdekret Nr. 28 aus dem Jahr 2010 geregelt, mit dem die Mediation in Zivil- und Handelssachen als obligatorische alternative Methode zur Beilegung bestimmter Streitigkeiten eingeführt wurde, bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden. Zu den Angelegenheiten, die der obligatorischen Mediation unterliegen, gehören Eigentumswohnungen, dingliche Rechte, Teilungen, Erbschaften, Familienpakte, Mietverträge, Comodato, Geschäftspachtverträge, Schadensersatz aus der Haftung für medizinische und gesundheitliche Versorgung, Diffamierung durch die Presse sowie Bank-, Finanz- und Versicherungsverträge.
Das Mediationsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags bei einer vom Justizministerium akkreditierten Mediationsstelle. Es folgt ein Vorgespräch, in dem der Mediator den Parteien erklärt, wie die Mediation funktioniert und sie auffordert, das Verfahren fortzusetzen. Entscheiden sich die Parteien für eine Fortsetzung, kann die Mediation aus einer oder mehreren Sitzungen bestehen, in denen der Mediator die Kommunikation erleichtert, Konfliktpunkte klärt und Lösungen vorschlägt.
Die Vorteile sind Zeit- und Kostenersparnis, flexible und kreative Lösungen, Vertraulichkeit und Aufrechterhaltung der Beziehungen. Wenn die Parteien eine Einigung erzielen, wird diese in einem Mediationsbericht festgehalten, der den Wert eines Vertrags zwischen den Parteien hat. Die Vereinbarung kann vom Richter genehmigt werden und erlangt damit Rechtskraft. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, endet das Mediationsverfahren ohne bindende Wirkung. In diesem Fall können die Parteien den ordentlichen Rechtsweg beschreiten.
Kapuzinergasse 8, Bozen, 39100
Mo. - Do. 09.00 - 13.00 | 14.30 - 17.00
Fr. 09.00 - 13.00